Elbdrachen


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OBBC Ost-Brandenburger Bulldog Club e.V.

Alles über Uns

Selbstverständlich gehören wir einem Verband an.
Meine Bullys und ich sind Mitglied im OBBC dem
Ost-Brandenburger Bulldog Club e.V
Wir gehen regelmäßig auf Ausstellungen und werden dort auf "Herz und Nieren" geprüft.

Nachfolgend aufgeführte Punkte sind für die Zucht beim
Ost-Brandenburger Bulldog Club e.V. maßgeblich:


Beim OBBC e.V. werden die Rassen Französische und Englische Bulldogge gezüchtet.
Gezüchtet wird nach FCI (Fédération Cynologique Internationale) Standard.

Eine Vermischung beider Rassen oder Einkreuzung einer oder mehrerer anderer Rassen
ist unzulässig. Hunde mit Phänogutachten dürfen untereinander nicht verpaart
werden. Bei der Verpaarung darf nur ein Phänotyp in einer Linie vorhanden sein.

Tiere die zur Zucht zugelassen werden sollen, müssen ein Mindestalter von 18 Monaten
haben, sowohl männliche als auch weibliche. Sie müssen auf mindestens einer
Ausstellung begutachtet worden sein, um bei der zweiten Ausstellung zuchttauglich
geschrieben werden zu können, oder von mindestens zwei Zuchtrichtern begutachtet
worden sein.Wenn sie außerhalb einer Ausstellung die ZTP bekommen
möchten, müssen sie auf mindestens zwei Ausstellungen bewertet worden sein. Die
Nachweise hierfür sind einzureichen.

Die Zuchttauglichkeit ist alle zwei Jahre zu erneuern bei männlichen wie weiblichen
Tieren. Im Falle einer Körung, ist diese mit dem Zuchtwart abzusprechen. Dieser wird
auch alles Weitere zur Körung erklären.

Hündinnen dürfen bis zum 8. Lebensjahr, Rüden bis zum 8. Lebensjahr und nur mit
gültiger ZTP zur Zucht verwendet werden. Eine Zuchttauglichkeitsverlängerung kann
grundsätzlich nur einmal vom zuständigen Zuchtwart vorgenommen werden, je nach
körperlicher Konstitution.

Zur Zucht dürfen ausschließlich nur gesunde und dem Standard entsprechende Tiere
verwendet werden (vorbehaltlich Auflagen des Zuchtwartes). Insbesondere in Hinsicht auf
die Größe der beiden Zuchttiere ist darauf zu achten, dass sie zueinander passen.


Pflichtuntersuchung vor Beginn der Zucht:
Patellauntersuchung für alle Rassen.
HD-Befund für Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm.
Keilwirbeluntersuchung ist angeraten, aber keine Pflicht.

Alle Rassen müssen in Absprache mit dem Zuchtwart und dem Tierarzt die Nachweise der Untersuchungen auf rassespeziefische Krankheiten vorweisen.

HD geschädigte Hunde dürfen nur in Absprache mit dem Zuchtwart und dem Tierarzt miteinander verpaart werden. Ausgeschlossen sind Hunde mit HD-Grad III und IV.

Bei Hündinnen ist auf jedem Fall die erste Heißzeit abzuwarten bevor sie belegt wird.

Nach einem Wurf mit mehr als 3 Welpen und je nach Zustand des Muttertieres ist
mindestens eine Heißzeit auszulassen. Bei einem Wurf bis zu 3 Welpen entscheidet der
Zuchtwart, ob eine erneute Belegung zur nächsten Heißzeit zulässig ist.

Hündinnen mit zwei Schnittgeburten sind von der Zucht auszuschließen.

Bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart werden das Muttertier und die Welpen auf
ersichtliche Fehler hin überprüft, welche auf dem Wurfabnahmeschein vermerkt
werden. Die Richtigkeit der Angaben werden vom Züchter und vom Zuchtwart durch
Unterschrift bestätigt. Bei Verdacht auf vorhandene Krankheiten kann der Zuchtwart einen neuen Abnahmetermin vereinbaren, in schwerwiegenden Fällen kann ein
tierärztliches Gutachten verlangt werden. Der Zuchtwart hat das Recht, unangemeldet in Gegenwart des Züchters den Zwinger zu besichtigen, Missstände sind dem
Hauptzuchtwart sofort zu melden.

Bei allen zur Zucht Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Verein oder den
Zuchtwart, dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.

Nachtrag und Information zur Zucht beim OBBC e.V.

Gezüchtet werden darf nur mit rassereinen, gesunden Hunden, die im Besitz einer Ahnentafel sind. Züchter der Rassen Französische und Englische Bulldogge dürfen diese Rassen während ihrer Mitgliedschaft im OBBC e.V. nur in diesem und in keinem anderen Verein züchten. Jedes Mitglied das züchten möchte hat das Recht sich seinen Zwingernamen durch den OBBC e.V. schützen zu lassen. Sollte der Zwingername vom OBBC e.V. bereits vergeben sein, kann ein anderer Name eingereicht werden. Der Züchter verpflichtet sich mit Erlangung des Zwingernamenschutzes alle von ihm gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch des OBBC e.V. eintragen zu lassen. Formulare für Zwingernamenschutz sind beim Zuchtbuchamt anzufordern. Des Weiteren wird eine Zuchtbegehung durch einen Zuchtwart des OBBC e.V. durchgeführt, d.h. alle Hunde müssen gezeigt werden, ebenso wo sie gehalten werden, wo die Hündin werfen soll und wo die Welpen aufgezogen werden sollen. Literatur über Hundezucht sollte vorhanden sein.

Soll eine Hündin gedeckt werden muss ein Deckschein beim Zuchtbuchamt angefordert
und der Hauptzuchtwart von der geplanten Verpaarung in Kenntnis gesetzt werden. Der
Deckschein ist nach vollzogenem Deckakt vom Deckrüdenbesitzer ausgefüllt und
unterschrieben dem Besitzer der Zuchthündin auszuhändigen. Mit Unterschriftsgebung
haftet jeder für sich allein für die Richtigkeit der Angaben. Dem Zuchthündinnenbesitzer
ist des Weiteren eine Kopie der Ahnentafel und eine Kopie der Zuchttauglichkeit des Rüden
auszuhändigen. Diese sind zusammen mit dem Deckschein und der
Kopie der Ahnentafel der Hündin, umgehend nach dem Deckakt, an das Zuchtbuchamt
des OBBC e.V. zu senden. Der Züchter muss den Deckrüdenbesitzer und das
Zuchtbuchamt über ein etwaiges Leerbleiben oder dem Abort der Hündin informieren.

Wenn die Welpen geboren sind, ist der Züchter verpflichtet seinen Wurf dem Zuchtbuchamt umgehend zu melden, damit eine Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart vorgenommen werden kann. Diese wird zwischen der zweiten und dritten Lebenswoche der Welpen erfolgen. Die Wurfabnahme erfolgt ab der achten Lebenswoche der Welpen, wenn sie geimpft, entwurmt und fälschungssicher gekennzeichnet (gechipt oder tätowiert) sind. Ab der neunten Woche dürfen die Welpen abgegeben werden.

Der OBBC e.V. ist Zuchtbuchführend, verantwortlich dafür ist der Zuchtbuchführer, der alle vom Züchter eingereichten Unterlagen sicherzustellen hat.

Für die Wurfeintragung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Deckschein, Wurfmeldeschein, Kopien der Zuchttauglichkeit und der Ahnentafeln der Elterntiere, Wurfbesichtigungs- und Abnahmeschein.
Diese Unterlagen werden auch zur Erstellung der Ahnentafeln benötigt.

Hurra, Welpen sind da...
der befreundete Züchter
Französische Bulldoggen vom Olivenhain...

Q-Wurf geboren am 26.07.2011

...aus der Nähe von Berlin hat wnderschöne Welpen abzugeben.
Anfragen bitte per e-mail an:
edda96@freenet.de



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